Sari Brandhorst-Lente

Mobil: 0170 - 16 11 6 23

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www.katzenbetreuung-in-kiel.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Der Eigentümer sichert mit seiner Unterschrift im Pflegevertrag zu, dass die Katze/n frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind. Im Falle einer ansteckenden Krankheit kann die Katze nicht aufgenommen werden. Die Entscheidung über den Gesundheitszustand obliegt im Zweifelsfall der Katzenpension Samtpfote.

 

2. Bei chronisch kranken Katzen ist die Katzenpension-Samtpfote über den derzeitigen Gesundheitszustand und die Medikamentengabe zu informieren. Die Medikamente sind vom Eigentümer in ausreichender Menge mitzubringen. Die Verabreichung erfolgt dann gegen einen Aufpreis von 0,50€ pro Gabe. Die Katzenpension Samtpfote kann verschiedene Tablettenarten, Salben oder Spritzen oral verabreichen. Die Gabe von Insulin ist nicht möglich.

 

3. Die Katzen werden nur mit einem ausreichend gültigen Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen (alle 12 Monate) in der Katzenpension-Samtpfote aufgenommen. Bei Freigängern ist eine Impfung gegen Tollwut (alle 36 Monate) erforderlich, zudem wird eine Leukoseimpfung empfohlen. Bei Pensionsantritt werden sämtliche Impfungen durch den Impfpass nachgewiesen. Dieser verbleibt während der Aufenthaltsdauer bei der Katze. Die Impfungen müssen mindestens 2 Wochen vor Pensionsantritt erfolgt sein.

 

4. Die Katzen müssen einen aktuellen Schutz gegen Parasiten (Flöhe/Würmer) haben. Die Flohbehandlung darf nicht älter als 1 Monat und muss für die Dauer des Aufenthaltes wirksam sein. Eine Wurmbehandlung bei Freigängern sollte nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer Verweildauer von mehr als 4 Wochen ist die Katzenpension-Samtpfote berechtigt, den Flohschutz zu aktualisieren, bzw. bei vorhandenem Parasitenbefall entsprechende Medikamente zu verabreichen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

 

5. Im Falle einer Erkrankung der Katze/n ist die Katzenpension-Samtpfote berechtigt einen Tierarzt freier Wahl aufzusuchen. Dieser entscheidet über den weiteren Verlauf der Behandlung. Die Kosten der Behandlung und Medikamente sind vom Eigentümer der Katze/n in voller Höhe zu tragen. Die Kosten sind direkt mit dem behandelnden Tierarzt zu begleichen oder müssen bei Verauslagung durch die Katzenpension bei Abholung der Katze/n vom Besitzer in bar bezahlt werden.

 

6. Pro Tierarztfahrt wird eine Pauschale von 30 € berechnet. Dies gilt auch für Katzen, die bei Abgabe akut krank sind und bisher keinem Tierarzt vorgestellt wurden, so dass die Katzenpension zwecks Behandlung einen Tierarzt konsultieren muss. Gleiches gilt für Nachkontrollen sowie Behandlung chronisch kranker Katzen. 

 

7. Um die Katze/n optimal betreuen zu können, ist die Katzenpension-Samtpfote über die Fressgewohnheiten, Charaktereigenschaften, Vorlieben und Bedürfnisse, frühere Erkrankungen oder etwaige Behinderungen zu informieren.

 

8. In der Katzenpension Samtpfote werden keine fremden Katzen zusammen gehalten. Nur Katzen aus einem Haushalt teilen sich zusammen ein Zimmer, somit ist der Stressfaktor für den Pensionsgast deutlich geringer, als wenn fremde Katzen zusammen gehalten werden. Außerdem hat die Katzenpension somit eine sehr gute Kontrolle über das Fress- & Trinkverhalten, die Toilettengänge usw. Ein weiterer Vorteil ist, das dadurch das mitgebrachte & gewohnte Futter den Pensionsgästen gegeben werden kann und somit keinerlei Schwierigkeiten mit Unverträglichkeiten, Magen-& Darmerkrankungen, usw. entstehen können. Für unsere Gäste nehmen wir uns stets viel Zeit, um durch Spielen und Schmusen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

9. Kostenlose Stornierungen sind bis zu einer Frist von 30 Tagen vor Pensionsantritt möglich.     Bei einer Stornierung innerhalb einer Frist von:

  • 29 bis 11 Tage vorher 25% der gesamten Betreuungskosten
  • 10 bis 5 Tage vorher 50% der gesamten Betreuungskosten
  • 4 bis 2 Tage vorher 75% der gesamten Betreuungskosten
  • 1 Tag bis Anreisetag 100% der gesamten Betreuungskosten
  • Nicht erscheinen oder keine Absage am vereinbarten Anreisetag 100% der gesamten Betreuungskosten

Diese ist innerhalb einer Woche (ab Stornierungstag) per Überweisung zu zahlen.

Die vollen Kosten für die gesamte Betreuungsdauer sind spätestens am Tag des Pensionsbeginns in bar oder vorab per Überweisung zu begleichen.

 

10. Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Der (kurzfristige) Wunsch auf Verlängerung kann nur dann erfüllt werden, wenn ein persönlicher Kontakt (telefonisch, per Mail oder WhatsApp) mit der Katzenpension erfolgt ist und solange das Zimmer noch nicht an andere Katzen vorab schon vermietet wurde. Die entstehenden Mehrkosten werden dann bei der Abholung in bar beglichen.

 

11. Im Falle einer Nichtabholung, 7 Tage nach dem vereinbarten Abholtag  und ohne telefonisch oder über WhatsApp vereinbarte Verlängerung der Katze/n, ist die Katzenpension-Samtpfote berechtigt, die Katze/n in einem Tierheim oder einer Notunterkunft. Dem Eigentümer der Katze/n werden dann die Zusatzkosten für die externe Unterbringung sowie die Fahrtkosten mit 0,50 €/km in Rechnung gestellt. Hiermit verliert der Besitzer jegliche Rechte an der Katze/n.

 

12. Die Katzenpension-Samtpfote verpflichtet sich mit größter Bemühung und bestem Wissen,  für jede einzelne Katze zu sorgen. Für Krankheiten, Verletzungen, Schäden, Verlust oder Tot wird jedoch keine Haftung übernommen.

 

13. Der Besitzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Katze/n während der Betreuung fotografiert wird und diese Bilder auf der Homepage, zu Werbezwecken oder auf Facebook veröffentlicht werden können.

 

14. Der Besitzer verpflichtet sich genügend Futter für die Betreuungsdauer seiner Katze/n mitzubringen / zu stellen und die Kosten für ggf. zusätzlich benötigtes Futter zu begleichen.

 

15. Es wird für mitgebrachtes Zubehör wie Decken, Näpfe, Spielzeug usw.. keine Haftung übernommen.

 

16. Ein Recht auf die Rückgabe der Katze/n hat der Besitzer erst, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.