Sari Brandhorst-Lente

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Aufnahmebedingungen von Pensionskatzen

 

 

1. Alle Katzen/Kater müssen kastriert sein (Ausnahme Katzen die jünger als 6 Monate sind).

 2. Impfungen: alle Katzen müssen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft sein. Tollwut für Katzen die Freigänger sind. Der Impfschutz muss noch vorhanden sein, dass heißt, er darf nicht älter als 12 Monate sein (Tollwut alle 3 Jahre) wenn deine Samtpfote bei mir ihren Urlaub antritt. 

Wir empfehlen auch bei Wohnungs-Katzen eine Impfung gegen Tollwut.

Wir empfehlen eine Leukoseimpfung (bitte mit dem Tierarzt besprechen)

Die Impfungen sind durch den Impfpass nachzuweisen. Der Impfpass muss bei jedem Besuch mitgebracht werden und bleibt während des Pensionaufenhaltes bei der Katzenpension.

 3. Vor der Aufnahme in die Katzenpension müssen die Katzen mit Flohmittel und Wurmkur vom Besitzer behandelt wurden sein. Es muss noch für den gesamten Aufenthalt wirksam sein.

 

4. Medikamentengabe, Spezialfutter, Behinderungen oder sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden.

 

5. Alle Katzen müssen sauber und stubenrein sein.

6. Es werden keine aggressiven Katzen oder Katzen mit ansteckenden Krankheiten aufgenommen.

7. Der kürzeste Aufenthalt unserer Pensionsgäste sind 4 Tage. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt.

 

 

 

 

      Offiziell anerkannte Katzenpension vom Kreisveterinäramt Plön mit Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes